Speziell für Superyachten gebaut 8 Sprachen · Lokaler Ausweisdruck · Geführte Einrichtung
Bedingungen

Verkaufsbedingungen

Diese Bedingungen legen die wichtigsten Geschäftsbedingungen für Deckpass-Dienste, Softwarezugriff, Einrichtungsarbeiten und den damit verbundenen Support fest, der von SARL 1Groupe bereitgestellt wird.

Angaben zum Verkäufer

  • Unternehmen: SARL 1Groupe
  • Sitz: 254 Rue Vendôme, 69003 Lyon, Frankreich
  • RCS: Lyon 921 418 612
  • SIRET: 921 418 612 00013
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: FR94921418612

Diese Bedingungen gelten für kommerzielle Aufträge von Deckpass, es sei denn, eine separate unterzeichnete Vereinbarung, ein Angebot oder ein Unternehmensvertrag setzt sie ausdrücklich außer Kraft.

Kommerzieller Umfang

  • Zugriff auf die Deckpass-Software und damit verbundene betriebliche Nutzung
  • Setup-, Rollout- und Onboarding-Services sind im Preis inbegriffen
  • Unterstützung für Badge-, Drucker- und Workflow-Konfiguration, sofern vereinbart
  • Support- und Folgeleistungen im erworbenen Umfang

Der genaue Umfang jedes Auftrags kann je nach Schiff, Verwaltungsgesellschaft oder Betriebsumgebung variieren und kann in einem Angebot, Vorschlag oder einer Auftragsbestätigung näher definiert werden.

Bestellungen, Preise und Zahlung

  • Die Preise sind dem zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Angebot, der Preisseite oder der Handelsbörse zu entnehmen.
  • Eine Bestellung gilt als angenommen, sobald sie von SARL 1Groupe schriftlich oder per Rechnung/Auftragsbestätigung bestätigt wurde.
  • Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug zu den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zahlbar.
  • SARL 1Groupe kann den Zugang, die Einrichtungsarbeiten oder die Lieferung sperren, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig eingegangen ist.

Servicebereitstellung und Grenzen

  • Deckpass wird als professionelles Betriebssoftware- und Serviceangebot bereitgestellt, nicht als unbegrenzte maßgeschneiderte Entwicklungsverpflichtung.
  • Der Kunde bleibt für die Bereitstellung genauer Betriebsinformationen, genehmigter Hardware-Auswahl und den für die Einrichtung erforderlichen rechtzeitigen Zugriff verantwortlich.
  • Wenn Hardware, Konnektivität oder externe Dienste von Drittanbietern involviert sind, kann SARL 1Groupe keine Leistung garantieren, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht.
  • Für kundenspezifische Arbeiten, erweiterten Support oder nicht standardmäßige Rollout-Anforderungen können gesonderte Angebote gemacht werden.

Haftung und geistiges Eigentum

  • SARL 1Groupe behält alle geistigen Eigentumsrechte an Deckpass, seiner Software, Designs, Dokumente und zugehörigen Materialien, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Der Kunde erhält lediglich die in der jeweiligen Geschäftsvereinbarung ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
  • SARL 1Groupe haftet nicht für indirekte Verluste, Umsatzverluste, entgangene Chancen oder Betriebsunterbrechungen, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob der gewählte Betriebs-, Hardware- und Bereitstellungskontext für seine eigenen Anforderungen geeignet ist.

Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Diese Verkaufsbedingungen unterliegen französischem Recht.

Im Streitfall werden die Parteien zunächst eine gütliche Lösung anstreben. Andernfalls wird die Angelegenheit den zuständigen Gerichten nach den allgemeinen Regeln des französischen Rechts vorgelegt.

Wenn später eine französische Version dieser Bedingungen herausgegeben wird, kann diese bei Bedarf Vorrang bei der rechtlichen Auslegung haben.